Von Menschen für Menschen

Verkehrswertgutachten für Osnabrück und Umgebung - Wertermittlung vom Experten

Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Mit einem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erhalten Sie eine zuverlässige Aussage zum Verkehrs- bzw. Marktwert Ihrer Immobilie. Marggraf Immobilien ist Ihr kompetenter Immobilienmakler für Osnabrück und Umgebung. Bei uns beauftragen Sie eine professionelle Wertermittlung nach § 194 BauGB. Dazu nehmen wir die Dienste eines vereidigten Sachverständigen / Gutachters in Anspruch, der Ihre Immobilie vor Ort besichtigt. Das offizielle Gutachten bestätigt den Wert Ihres Objekts und lässt sich vor Gericht, bei den Finanzbehörden oder bei der Bank vorlegen.
 

Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

Der Verkehrswert (auch als Marktwert bezeichnet), entspricht dem Preis, den ein Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Verkauf erzielen könnte. § 194 des Baugesetzbuches beschreibt dazu noch näher, dass der Verkehrswert "nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung" zu ermitteln ist. Konkret bezieht sich der Verkehrswert also auf den Verkaufspreis, mit dem Sie beim freihändigen Verkauf an einen Dritten rechnen können.
 

Was beinhaltet ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?

Das Wertgutachten vom Sachverständigen für Immobilienbewertung bzw. Gutachter ermittelt den Verkehrswert der Immobilie nach § 194 BauGB. Doch warum ist ein Gutachten vom Fachmann den eigenen Einschätzungen vorzuziehen? Häufig weicht der tatsächliche Wert deutlich davon ab, was man seiner Immobilie selbst beigemessen hätte. Doch gerade für den Verkauf oder für die Vermögensaufteilung ist es wichtig, den Wert realistisch einzuschätzen. Ein offizielles Verkehrswertgutachten umfasst rund 20 bis 40 Seiten und enthält unter anderem eine detaillierte Beschreibung der Immobilie. Außerdem liegen dem Wertgutachten alle wesentlichen Dokumente zur Immobilie zugrunde. Dazu gehören ein aktueller Grundbuchauszug, Bauzeichnungen, Mietverträge bei vermieteten Objekten, ein Katasternachweis und ein Auszug aus der Flurkarte.
 

Wann benötige ich ein Gutachten nach § 194 BauGB?

Die professionelle Wertermittlung durch einen Gutachter kann für verschiedene Zwecke sinnvoll sein, in einigen Fällen ist sie zwingend vorgeschrieben. Sie dient beispielsweise der Kaufpreisermittlung und hilft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sind Sie für die folgenden Anlässe rechtlich auf der sicheren Seite:

  • Verkauf oder Zwangsversteigerung
  • Erbauseinandersetzungen
  • zur Vorlage beim Finanzamt
  • vorweggenommene Erbfolge / Schenkung
  • Scheidung
  • Vormundsschaftssachen
  • für Bilanzierungszwecke
  • Beleihung durch die Bank im Rahmen der Immobilienfinanzierung

Tipp: Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Als qualifizierter Immobilienmakler sind wir in der Lage, Ihre Immobilie in Osnabrück und Umgebung marktgerecht zu bewerten - für Verkäufer kostenlos & unverbindlich (im Wert von 299 €)

 

Welche Vorteile bietet eine offizielle Immobilienbewertung?

Ein Verkehrswertgutachten schafft Vertrauen und bietet Sicherheit für alle Beteiligten. Der Gutachter nimmt Ihr Objekt in Augenschein, prüft alle notwendigen Unterlagen und bestimmt den Wert nach dem Vergleichswert-, dem Sachwert- oder dem Ertragswertverfahren. Insbesondere beim Verkauf Ihrer Immobilie sollte der Verkaufspreis angemessen sein, damit Sie Ihr Objekt schnell und erfolgreich verkaufen können. Das Gutachten vom Sachverständigen bestätigt den Marktwert Ihrer Immobilie auf Basis einer objektiven Wertermittlung. Worauf es noch bei der Vermarktung ankommt, dazu verraten wir Ihnen gerne mehr. Lassen Sie sich von Marggraf Immobilien beim Immobilienverkauf unterstützen und profitieren Sie von unserer Expertise.

 

Wertgutachten von Marggraf Immobilien - wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Die Bewertung von Immobilien gehört zu unseren Dienstleistungen als Immobilienmakler. Bei Marggraf Immobilien beauftragen Sie die Wertermittlung für Wohnimmobilien wie Häuser und Wohnungen sowie Anlage- und Gewerbeobjekte. Vertrauen Sie auf unsere Marktkompetenz und Berufserfahrung in der professionellen Verkehrswertermittlung. Falls erforderlich, ziehen wir für die Bewertung einen vereidigten Sachverständigen / Gutachter hinzu. Der Experte für Immobilienwertermittlung liefert Ihnen ein amtliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Sie möchten mehr erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von uns persönlich beraten!